3059879594

Telegram - Wacht auf

Aufklärung
Täglich Aktuelles auf über 2500 Seiten
Thematik, Mensch, Person, Weltgeschehen
Wähle Seite
💥=News
Direkt zum Seiteninhalt

Telegram

Die rotmakierten Länder sind die Länder, in den die Affenpocken ausgebrochen sind.
Was fällt auf?


Robots

Faszinierend und gefährlich: Sonnenstürme können Technik lahmlegen
Sonnenstürme bewegen sich enorm schnell durchs Weltall und sind für die Erde eigentlich keine Gefahr - aber für die Technologie
Putin und Macron halten Pressekonferenz.
Nach den sechsstündigen Verhandlungen über die Ukrainekrise haben Putin und Macron eine Pressekonferenz abgehalten.....
🌎 Die mediale Treibjagd von Telegram, eventuelle zukünftige Einschränkungen und Lösungen

Aktuell findet seitens der Politik, Interessensgruppen und Medien eine große weitgefächerte Kampagne gegen den Messenager Telegram und seiner User statt. Zum Erstaunen vieler darf man beobachten, dass öffentlich Amtsträger und Institutionsfunktionäre sich einschalten und medial scharfe Drohungen gegen das Medium Telegram und seine User richtet.

Was ist geschehen? Der Messanger Telegram befindet sich seit langem im Focus der Behörden. Die Gründe sind vielfältig. In den Virtuellen Chaträumen vom Messanger Dienst Telegram, findet ein  Meinungsaustausch statt, dass von Plattformbetreibern und Faktenchecks nicht eingeschränkt wird. In diesen Chaträumen wird frei geredet, was im Rahmen der Gesetzgebung erlaubt ist.

Die Meinungsvielfalt und Freiheit wird hier noch gewährleistet. Sollten Gefahren und Verfehlungen vorliegen die eine allgemeine oder eine individuelle Gefährdung einzelner darstellen, werden Informationen von Telegram den Behörden zur Verfügung gestellt laut unserem Kenntnisstand.

Nun geschehen die bekannten Szenarien die man in den letzten Jahren auf vielen Ebenen der Gesellschaft beobachten durfte. Vereinzelte Akteure in Kanälen oder Chats fallen durch verwerfliche getätigte Aussagen und Handlungen auf. Es entsteht eine riesige mediale Empörung die von einzelnen ausgeübt wurde. Dennoch werden alle Benutzer in der Telegramwelt gesellschaftlich in Verruf gebracht und über ein Kamm geschert.

Ein wesentlicher Fakt wird ausgelassen, und zwar das 99.5 Prozent der Telegramm - Benutzer Väter, Mütter und besorgte Menschen sind, die keine Straftat begangen haben. Es sind einfach nur Menschen die sich austauschen, ihre Gedanken, Interessen und Gefühle niederschreiben. Dies wird in der Mediennachrichtenbericht Erstattung nicht erwähnt. Warum? Führen diese Gesellschaftliche Zersetzungen und Polarisierungen nicht zu Verhärtungen der jeweiligen Interessensgruppen?

Gut kommen wir nun zum wesentlichen, welche Möglichkeiten haben die deutschen Behörden um Telegram auf lange Sicht einzuschränken? Es gab einige Versuche seitens der Behörden mit Mahnschreiben an den Firmenstandort in Dubai Telegram auf die Deutsche Gesetzgebung zu verweisen. Laut Berichten hatten die Schreiben nicht die gewünschte Wirkung erzielt.

Aktuell versucht man das Netzwerkdurchsetzungsgesetz an Telegram anzuwenden. Telegram soll nach dem Willen und Einschätzung der jetzigen Innenministerin Faeser nach diesen Regularien dem deutschem Recht unterliegen. Damit wäre Telegram laut deutscher Gesetzgebung verpflichtet innerhalb von 24 Stunden strafbare Inhalte zu löschen und an die Behörden weiterzuleiten. Ob sich der Telegramgründer Pawel Durow auf die Drohungen der Bundesregierung einlässt, ist eher unwahrscheinlich.

Die Möglichkeiten auf nationaler Ebene gegen Telegram vorzugehen ist relativ begrenzt. Eine Möglichkeit, die man nun versucht ist auf EU Ebene eine Möglichkeit zu finden, den Telegram Messanger in Form einer europäischen Netz - DG einzuschränken oder zu verbannen.

Eine weitere Möglichkeit, die in Betracht gezogen werden könnte, wäre das sogenannte Geoblocking das schon in vielen Bereichen angewendet wird. Damit wäre Telegram offiziell nicht mehr verfügbar. Ob da alle EU Staaten mitspielen ist fraglich.

Selbst wenn das Geoblocking in Spiel gebracht werden sollte, werden sich viele User zu helfen wissen und auf eine VPN Verbindung umsteigen, dass im Verhältnis auf Endgeräten wie PCS, Laptops relativ einfach  zu installieren ist.

Eine weitere Möglichkeit wird weiterhin sein das man Konzerne wie Google und Apple bitten wird Telegram aus dem Store zu entfernen. Vereinzelt werden schon Kanäle und Gruppen zensiert. Es gibt weiterhin die Möglichkeit die Original Telegram App direkt von dem Hersteller runter zuladen. So ist gewährleistet das man weiterhin Kanäle und Gruppen sehen kann die nicht dem öffentlichen narrativ entsprechen.

Sprachnachricht zum Thema Brot und Spiele  📍📍

Ich traue keinen Politiker mehr.
Aber er scheint etwas begriffen zu haben
Guten Tag, heute habe ich ein langes Telefonat mit einem Kriminalhauptkommissar  (Kriminalinspektion Staatsschutz) geführt. Meine E-Mail und die darin erhaltenen
Informationen bezüglich der SHAEF-Gesetzes-Lage haben in der Schulen für Aufregung gesorgt und so wurde die Polizei eingeschaltet. Das Telefonat war sehr freundlich und ausführlich. Ich habe u. a. darauf hingewiesen, dass ich meiner Informationspflicht gemäß den SHAEF-Gesetzen nachgekommen bin und für mich die Bekanntmachungen der SHAEF-Regierungsinstitution Deutschland rechtsgültig sind. Ich gehe davon aus, dass der Vorgang zur Staatsanwaltschaft Krefeld  weitergeleitet wird. Die polizeiliche Kontaktaufnahme zeigt mir, dass meine Informationen auf fruchtbaren Boden gefallen sind und man sich in den angeschriebenen Schulen Gedanken macht. Ich würde mir wünschen, dass einige Schulleiter und Lehrerkollegien selber recherchieren. Eine strafbare Handlung konnte und wollte der Kriminalhauptkommissar mir nicht unterstellen. LG.

Der Nürnberger Kodex (1947)

1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt,           
dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu
geben; dass sie in
der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder
irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen
Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen
und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese
letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer
Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden;
sowie die
Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und
Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person,
welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der
Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn
durchführt.
Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere
weitergegeben werden kann.
2. Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft
zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind.
Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem
Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden
Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
4. Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und
Schädigungen vermieden werden.
5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen
werden
kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche
ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre
Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die
Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder
Tod zu schützen.
8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte
Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die
den Versuch leiten oder durchführen.
9. Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu
beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine
Fortsetzung unmöglich erscheint.
10. Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den
Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner
besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des
Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur
Folge haben könnte.
Zitiert nach: Mitscherlich & Mielke (Hrsg.) (1960) – Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des
Nürnberger Ärzteprozesses. Frankfurt a.M. Fischer. S. 272f.
Ethikkommission DGP e.V.

(C) Ewald SCHNIDRIG  
letzter Eintrag 01.10.2022

Zurück zum Seiteninhalt