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Briefe 2 - Wacht auf

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Briefe 2

Briefe Seite 2

30.08.2023
Kommerz ist mehr als nur schlaue Briefe schreiben


27.04.2023
Brief von Elisabeth Vetsch

07.05.2023
Zurückweisung der Vorladungen

30.09.2023
Musterbrief: sogenannte Betreibungsämter

Strafanzeige gegen alle Schweizer Betreibungsämter gestellt. Ich schreibe "wegen des Verdachts", damit man mich nicht wegen falscher Beschuldigung belangen kann. Ich habe bei meinem Betreibungsamt angefragt, wie das mit dem leitenden Beamten aussieht. Man musste zugeben, dass es keinen gibt...

Ich hoffe ihr habt den Mut meinem Beispiel zu folgen. Wenn wir die Betreibungsämter ausschalten könnten, wäre viel gewonnen. Wer in den letzten Jahren betrieben wurde, sollte Strafanzeige stellen und die Rückabwicklung verlangen.

Strafanzeige wegen des Verdachts der Amtsanmassung

Hiermit erstatte ich Anzeige wegen des Verdachts der Amtsanmassung, Schweizer Strafgesetzbuch Art. 287 (siehe Anhang) gegen sämtliche Betreibungsämter in der Schweiz (falls sie sich räumlich als nicht zuständig erachten, müssen Sie die Strafanzeige wegen des Verdachts der Amtsanmassung an die entsprechenden Stellen weiterleiten).

Speziell gegen die Mitarbeiter des Betreibungsamtes XYZ (Siehe Anhang)

Name, Vorname Mitarbeiterin
Name, Vorname Stellvertretende Leiterin Betreibungen
Name, Vorname Leiterin Betreibungen

sowie

Name, Vorname Verwaltungsleiter

Laut „Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs“ Art. 2 (siehe Anhang) wird jedes Betreibungsamt in der Schweiz von einem Beamten geleitet.

„1 In jedem Betreibungskreis besteht ein Betreibungsamt, das vom Betreibungsbeamten geleitet wird.“

Laut Bundespersonalgesetz Art. 39 vom 24. März 2000 (siehe Anhang) wurde der Beamtenstatus abgeschafft.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2001/123/de

„1 Das Beamtengesetz vom 30. Juni 1927 wird aufgehoben.“

Somit verstossen sämtliche Betreibungsämter gegen geltendes Gesetz.

Im Fall des Betreibungsamtes XYZ wissentlich und vorsätzlich. Wie aus der Antwort (siehe Anhang) vom 28.10.2022 von Herrn Name, Vorname Verwaltungsleiter der Gemeinde XYZ auf meine Anfragen per E-Mail vom 18.10.2022, bzw. 24.10.2022 ersichtlich ist. Die Rolle der Vorgesetzten der Mitarbeiter der Betreibungsämter muss besonders untersucht werden, da diese wohl eine treibende Kraft für die Amtsanmassungen darstellen.

Im „Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs“ ist von Beamten die Rede und nicht von Angestellten, Mitarbeitern, oder wie auch immer man die Funktionäre der „Betreibungsämter“ auch bezeichnen mag. Offensichtlich wurde versäumt, das Gesetz anzupassen, was nichts an der Gültigkeit der aktuellen Rechtslage ändert.

Wenn von den Bürgern erwartet wird, sich an geltende Gesetze zu halten, muss dies noch viel mehr für Behörden gelten.

Da die Betreibungsämter gegen geltendes Recht verstossen, müssen diese ihre Tätigkeit unverzüglich einstellen. Betreibungen in der Zeit zwischen der Abschaffung des Beamtenstatus und Heute müssen rückabgewickelt werden, da diese nicht gesetzeskonform zustande gekommen sind.

Im Zusammenhang mit der Abschaffung des Beamtenstatus muss geprüft werden, ob auch bei anderen Behörden, bzw. Ämtern, wegen der Abschaffung des Beamtenstatus ein Verstoss gegen geltende Gesetze vorliegt. Auch hier müssen entsprechende Schritte eingeleitet werden.

Sollten Sie zur Ansicht gelangen, Gesetzestexte wären beliebig auslegbar, so würde das für sämtliche Gesetze gelten müssen. In der Bundesverfassung Art. 8 (siehe Anhang) heisst es,

„1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“

Somit hätten alle Menschen das Recht, Gesetze so auszulegen, wie sie es für richtig halten.

Hochachtungsvoll

26.08.2023
Es ist Eure Entscheidung, ob sich etwas ändert.
(C) Ewald SCHNIDRIG  
letzter Eintrag 02.10.2023

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