STELLUNGSNNAME ZU DEN MEDIENBERICHTEN!!!
"RECHTE STAATSVERWEIGERER TAGEN IN BUCHS"
vom 17.Februar 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 18./19. Februar 2018 sind in den Leitmedien der NZZ,
"Rechte Staatsverweigerer tagen in Buchs" veröffentlicht worden. Im Mittelpunkt dieses Berichts steht ein privates Treffen des Global Common Law Court der Region St. Gallen organisiert wurde und welches Sie
offenbar dazu veranlasste diesen Bericht zu verfassen.
An diesem Treffen vom 17. Februar 2018, fand ein Vortrag / Seminar über das Register Global Common Law Court statt.
In Ihrem Bericht schreiben Sie über die Teilnehmer dieses Treffens sowie auch über alle anderen an unseren Global Common Law Court mitwirkenden oder interessierten Menschen.
Die Art und Weise des Berichts sowie die konkreten Aussagen die darin geäussert werden, erstaunt uns sehr und veranlasst uns zu diesem Schreiben.
Da der Grossteil der Berichterstattung und Darstellung von uns und unserer Gesinnung und Motivation auf diskriminierenden Vermutungen, Behauptungen und wissentlichen Falschaussagen über uns, dass wir rechtsextremistisches Gedankengut oder Reichsbürger-Ideologien haben oder verbreitet hätten.
In den Zeitungsberichten wurden wir öffentlich als ''Reichsbürger'' und ''Staatsverweigerer'' "Verschwörungstheoretiker" und sogar in die Verbindung mit einem Mord gebracht.
Ihre Berichte sind sehr undifferenziert. Im Endeffekt erklärten Sie (vielleicht auch unbewusst) kurzerhand alle Anwesenden dieses Treffens für gewaltbereite Verschwörer und realitätsfremde Spinner, Verschwörungstheoretiker u. Esoteriker.
Das Global Common Law Court und unsere Besucher, sowie auch andere Wahrheits- und
Gerechtigkeitssuchende werden auf verleumderische Weise öffentlich als Reichsbürger-Pack und realitätsfremdes Extremisten-Gesindel dargestellt. Im Bericht über den GCLC sind mehrfach schwerwiegende Verstösse gegen den Pressekodex festzustellen.
Das Bild welches über diese Treffen in Buchs deren Teilnehmer, Mitwirkenden und Interessenten und über deren Beweggründe, Motivationen und Absichten vermittelt wird, ist völlig unzutreffend und schwer rufschädigend. Wir, dass Global Common Law Court der Region St. Gallen, tolerieren nicht, dass wir ohne Grund und ohne Wahrheitsgehalt als Realitätsfremde, gefährliche Gesetzlose und nahezu als kriminelle Individuen, Gruppierung oder Bewegung hingestellt, beschuldigt und lächerlich gemacht werden. Diese trügerischen und rufschädigenden Darstellungen bezogen auf Menschen und Interessensgemeinschaften kommen einer Verleumdung wie auch einer üblen Nachrede gleich. Solch verächtliche Berichterstattung ist eine schwere öffentliche Entehrung und gegen die Menschenwürde.
Wir sehen uns daher aufgrund dieser Berichterstattungen der Leitmedien.
"Die Rechten Staatsverweigerer tagen in Buchs" gezwungen, euch aufzufordern, die trügerische und rufschädigende Darstellung welche daraus entstanden ist, vollständig zu berichtigen. Wir verlangen ehrliche Richtigstellung hinsichtlich des Global Common Law Court durch öffentliche Entschuldigung, sowie mit einem der Wahrheit entsprechenden Bericht über unsere vergangenen und kommenden Treffen und Vorträge. Ebenso verlangen wir, dass darin die Motivationen und Absichten des Global Common Law Court wahrheitsgetreu wiedergegeben werden.
Alle geleisteten Falschaussagen sowie sämtliche rufschädigenden Behauptungen und Anschuldigungen haben die Verfasser allesamt persönlich zu verantworten.
Hanspeter Thurnherr u. Kaspar Enz
und alle anderen Verantwortlichen stehen diesbezüglich in privater und uneingeschränkter Haftung. Sie stehen in der Pflicht und sind hiermit aufgefordert, (auch nach der ''Erklärung der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten''
(Journalistenkodex) (Punkt 5.)) sämtliche rufschädigenden und unzutreffenden Vermutungen, Behauptungen, Verleumdungen,
Anschuldigungen und Falschaussagen gewissenhaft, realitätsgetreu, öffentlich und vollständig zu berichtigen:
1. ''Rechte Staatsverweigerer tagen in Buchs'': Bereits in der Überschrift werden wir als etwas bezeichnet und ausgegeben was wir nicht sind. Mit dieser Bezeichnung wird uns die Planung eines Unternehmens gegen jemanden oder etwas (besonders gegen die staatliche Ordnung!) unterstellt.
Darüber hinaus werden wir damit als Verbindung bezeichnet, welche in Zusammenhang mit einer Intrige stehen oder dem Ziel einer Revolte, Meuterei oder eines Putsches.
Ebenso unterstellt uns diese Bezeichnung ''Rechte Staatsverweigerer tagen in Buchs''
2. Sogenannte ''Reichsbürger'' / ''Staatsverweigerer''
Definition ''Reichsbürger'' des Verfassungsschutzes: „Reichsbürger sind jene Personen, die sich offen gegen die Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.“ (aus dem Handbuch von Dirk Wilking)
Unten im ersten Absatz des Zeitungsberichtes steht, der Global Common Law Court stehe
exemplarisch für die Bewegung der Reichsbürger. Es wird behauptet das der GCLC beispielhaft / vorbildlich / mustergültig sei für die Bewegung der Reichsbürger. Damit wird ausgesagt dass der
GCLC der Bewegung der Reichsbürger entspricht und dass die Mitglieder, Mitwirkenden und
Interessenten des GCLC somit Reichsbürger seien. Anschliessend steht dass diese Gruppierungen – also auch GCLC und Interessenten – souveräne Staaten und ihre Institutionen nicht anerkennen würden. Diese Behauptung, dass die Mitwirkenden, Besucher und Interessenten unserer Treffen ''Staatsverweigerer'' sind, wird
mehrfach und wider besseres Wissen getätigt. Die Behauptungen von Hanspeter Thurnherr u. Kaspar Enz schliessen, somit auf Inkompetenz und Schwachsinnigkeit in ihrer Tätigkeit als Journalisten. Jedoch tätigten sie damit erneut eine öffentliche rufschädigende Verleumdung der Betroffenen, was sie indirekt kriminalisiert, und was öffentliche Entschuldigung und Richtigstellung verlangt.
Hier werden wir direkt mit ''Wolfgang P'' verglichen, womit gewissermassen ein Ebenbild von ''Wolfgang P.'' erschaffen wird.
Diese Behauptungen und dieser Vergleich drängen uns in die Ecke von bewaffneten Kriminellen. Der Eindruck von Gefahr wird erweckt. Dieser Fall von ''Wolfgang P.'' wird mehrfach benutzt um den Lesern unsere vermeintliche Affinität zu Waffen glaubhaft zu machen.
Aus unserer Gesinnung und Tätigkeit, sowie an unserem Verhalten ist leicht ersichtlich, dass von uns keine Gefahr ausgeht. Weder die Mitglieder und Besucher des Global Common Law Court der Region St.Gallen, noch die Redner oder Besucher unserer Anlässe haben eine Affinität zu Waffen.
3. Alle Mitwirkenden des Global Common Law Court der Region St. Gallen, waren und sind menschlicher Gesinnung. Diskriminierende oder beleidigende Aussagen, sowie jegliche Art von Extremismus oder niederträchtigen Gesinnungen und Verhaltensweisen werden nicht toleriert, und wird entschlossen entgegengetreten.
Sämtliche Mitwirkenden und Mitglieder des Global Common Law Court der Region St. Gallen, bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, und sind weder ''Reichsbürger'' noch ''Staatsverweigerer'' und auch nicht ihren Bewegungen zugehörig.